Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 11, 94508 Schöllnach |
Telefon: | 0990394081 |
Fax: | 09903942048 |
Anschrift: | Pankofen Dorfstr. 28, 94447 Plattling |
Telefon: | 09931929005 |
Anschrift: | Pappelweg 16, 94209 Regen |
Telefon: | 0992180351 |
E-Mail: | kiga-st.anna-regen@caritas-pa.de |
Anschrift: | Jahnstr. 9, 94577 Winzer |
Telefon: | 099016652 |
Anschrift: | Klessinger Str. 6, 94269 Rinchnach |
Telefon: | 099212477 |
Anschrift: | Pommersberg, 94505 Bernried |
Telefon: | 017650340305 |
Anschrift: | Kindergartenweg 4, 94239 Ruhmannsfelden |
Telefon: | 099291545 |
Fax: | 099291545 |
E-Mail: | info@kiga-ruhmannsfelden.de |
Anschrift: | Am Sportplatz 2 A, 94574 Iggensbach |
Telefon: | 099039528108 |
Fax: | 099039528109 |
E-Mail: | kindergarten.iggensbach@gmail.com |
Anschrift: | Schulstr. 3, 94548 Innernzell |
Telefon: | 08554817 |
E-Mail: | kiga-innernzell@flyingdsl.de |
Schaufling ist eine niederbayerische Gemeinde im Landkreis Deggendorf. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist auf das Jahr 1298 datiert. Sehenswert ist die Pfarrkirche Hl. 14 Nothelfer.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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