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Lohnsteuerhilfe Blankenbach (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Berliner Str. 5, 64354 Reinheim-Ueberau
Telefon:061626696
Fax:0616285876
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
Anschrift:Brückenstr. 12, 63897 Miltenberg
Telefon:0937199120
Fax:09371660343
E-Mail:raimund.ott@vlh.de
Anschrift:In der Höll 2, 61169 Friedberg
Telefon:0603113465
Fax:0603161901
E-Mail:renate.weber@vlh.de
Anschrift:Zur Köhlermühle 30, 63667 Nidda
Telefon:060433665
E-Mail:monika.jung@vlh.de
Anschrift:Bismarckstr. 8, 61169 Friedberg
Telefon:060311662632
E-Mail:doris.heyden@vlh.de
Anschrift:Am Sonnenberg 22, 64385 Reichelsheim
Telefon:061645164096
E-Mail:nicole.friedrich@vlh.de
Anschrift:Auf den Goldäckern 11, 61231 Bad Nauheim
Telefon:06032970779
E-Mail:alexander.herms@vlh.de
Anschrift:Birkenweg 4, 35410 Hungen
Telefon:06402809986
Fax:06402809987
E-Mail:uwe.moebus@vlh.de
Anschrift:Am Oberdorf 20, 36154 Hosenfeld
Telefon:06650890885
E-Mail:elke.andrejkovits@vlh.de
Anschrift:Eisenkauter Weg 9, 35410 Hungen
Telefon:06402519264
E-Mail:dieter.stark@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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