Amt für Ausländerwesen des Landkreises in Landsberg am Lech (Ausländerbehörde)

Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech

Telefon:08191 129-1396
Fax:08191 129-1011
E-Mail:poststelle@lra-ll.bayern.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr

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Es ist gängig, sein Anliegen an die Ausländerbehörde schriftlich vorzutragen. Daher stellt ortsdienst.de Ihnen hier die Adresse für einen Brief an das Amt für Ausländerangelegenheiten in Landsberg am Lech sowie Faxnummer und Mailadresse zur Verfügung.

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Ausländerbehörde FAQ Top 3 Fragen

Was versteht man unter einem Einbürgerungstest?
Ich möchte im Rahmen des Erasmus-Programms an einer deutschen Universität studieren. Was ist hier zu beachten?
Ich möchte gern für ein paar Monate in Deutschland bleiben. Benötige ich ein Visum?
Weitere Fragen

Ausländerbehörde Landsberg am Lech: Informationen zu Amt für Ausländerwesen des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Ausländerwesen des Landkreises in Landsberg am Lech. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Ausländerwesen des Landkreises in Landsberg am Lech können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Abschiebung
Asylbewerberleistungsgesetz
Asylrecht
Asylverfahren
Au-pair-Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel Verlängerung
Ausweisung einer Person
Duldung
Einbürgerungsverfahren Ablauf
Einladungserklärung
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Erlöschen des Aufenthaltstitels
EU-Freizügigkeitsbescheinigung
Familienzusammenführung
Integrationskurs
Visum beantragen
Zurückschiebung

Ausländerbehörde Lexikon

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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Wichtige rechtliche Hinweise

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