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Lohnsteuerhilfe Amorbach (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wombacher Str. 87, 97816 Lohr am Main
Telefon:093526064473
Fax:093526064474
E-Mail:ulrike.rubenbauer@vlh.de
Anschrift:Eichenweg 2, 63791 Karlstein
Telefon:061889953577
Fax:09372948036
E-Mail:erika.lorenz-keck@vlh.de
Anschrift:Körnerstr. 6, 74206 Bad Wimpfen
Telefon:07063951544
Fax:070636772
E-Mail:ingrid.hagmann@vlh.de
Anschrift:Spitalstr. 15, 74177 Bad Friedrichshall
Telefon:071369634869
E-Mail:ulrike.raetzer@vlh.de
Anschrift:Ober-Rodener-Str. 125, 63110 Rodgau
Telefon:06106778834
Fax:06106778835
E-Mail:dieter.gruber@vlh.de
Anschrift:Brunnenrainstr. 9a, 97816 Lohr am Main
Telefon:0935289983
Fax:0935289985
E-Mail:christine.kohnle-weis@vlh.de
Anschrift:Bogenstr. 36, 74906 Bad Rappenau
Telefon:07066900206
Fax:07066900214
E-Mail:elke.kubach@vlh.de
Anschrift:Zeiläckerweg 23, 97816 Lohr am Main
Telefon:093526049402
E-Mail:vera.rimpl@vlh.de
Anschrift:Birkenauerhof, 74889 Sinsheim
Telefon:07261948405
Fax:07261948406
E-Mail:christine.musselmann@vlh.de
Anschrift:Kieselkaut 8, 63796 Kahl
Telefon:061884463520
Fax:061884463521
E-Mail:andrea.haag@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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