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Lohnsteuerhilfe Laudenbach (Unterfranken) (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Ackerpfad 21, 97836 Bischbrunn-Oberndorf
Telefon:09394996777
Fax:09394996767
E-Mail:maria.straub@vlh.de
Anschrift:Nußbaumweg 2, 64839 Münster
Telefon:06071308513
Fax:0607136814
E-Mail:norbert.wilz@vlh.de
Anschrift:Gaderner Str. 24, 69483 Wald-Michelbach
Telefon:06207923522
E-Mail:anke.orner@vlh.de
Anschrift:Staatsstr. 93, 64668 Rimbach
Telefon:0625386616
E-Mail:karola.pozarycki@vlh.de
Anschrift:Geschwister-Scholl-Ring 13a, 97828 Marktheidenfeld
Telefon:093915995
Fax:093915904
E-Mail:christine.freund@vlh.de
Anschrift:Obertorstr. 21, 97828 Marktheidenfeld
Telefon:093915034637
E-Mail:maria.straub@vlh.de
Anschrift:Am Hemgesberg 2, 69509 Mörlenbach
Telefon:062097972279
E-Mail:nicole.belz@vlh.de
Anschrift:Eichenweg 2, 63791 Karlstein
Telefon:061889953577
Fax:09372948036
E-Mail:erika.lorenz-keck@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Rodgau (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
35.94 km von Laudenbach (Unterfranken)
Anschrift:Ober-Rodener-Str. 125, 63110 Rodgau
Telefon:06106778834
Fax:06106778835
E-Mail:dieter.gruber@vlh.de
Anschrift:Gymnasium-Str. 12, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon:093414025
E-Mail:bernhard.holler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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