Fax: | 08431/588254 |
E-Mail: | poststelle@ag-nd.bayern.de |
Das Betreuungsgericht, bis 2009 noch als Vormundschaftsgericht bekannt, befasst sich mit den Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger. Es agiert primär entsprechend dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Betreuungsgericht bestellt beispielsweise Betreuer und befasst sich mit Betreuungs- sowie Unterbringungsverfahren.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Betreuungsgericht Neuburg an der Donau. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Betreuungsgericht Neuburg an der Donau können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
Sie haben alle Informationen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu Betreuungsgericht Neuburg an der Donau problemlos auf ortsdienst.de gefunden? Dann teilen Sie uns jetzt Ihre Meinung zu unserem Portal mit, indem Sie die einzelnen Einträge auf ortsdienst.de bewerten!