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Fahrschule in Nabburg im Branchenbuch


Fahrschule Manfred Wittner im Branchenbuch Nabburg

Oberviechtacher Straße 3, 92507 Nabburg


0170 3500049


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Manfred Wittner in Nabburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Manfred Wittner

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Herzlich willkommen bei Wittner Manfred Fahrschule!
Seit 1957 bringen uns unsere Fahrschüler sehr viel Vertrauen entgegen.
Unser Anspruch ist es, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen!
Wir bilden in allen PKW und Motorradklassen aus.
Außerdem führen wir Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) durch und Fahreignungsseminare (FES).
Unser Theoretischer Unterricht findet immer Mo + Mi von 19:00 - 20:30 Uhr statt.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team Wittner Manfred Fahrschule!

Anschrift

StraßeOberviechtacher Straße 3
PLZ, Ort92507 Nabburg
Koordinaten49.4535,12.186
KFZ-Navigation49.4535,12.186

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 18:00
Donnerstag08:00 - 18:00
Freitag08:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterFahranfängerseminare (ASF), Fahreignungsseminare (FES), Fahrschule, Motorradführerschein, PKW-Führerschein
DienstleistungenMotorrad Fahrschule, PKW Fahrschule

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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