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Fahrschule in Neunburg vorm Wald im Branchenbuch


Fahrschule Rudolf Leibl GmbH im Branchenbuch Neunburg vorm Wald

Jakobstraße 3A, 92431 Neunburg vorm Wald


09672 926669


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Rudolf Leibl GmbH in Neunburg vorm Wald ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Rudolf Leibl GmbH

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Herzlich willkommen bei uns in Neunburg vorm Wald.
Schön das Sie sich für unsere Fahrschule interessieren. Unser Ziel ist es, Ihnen so schnell wie möglich aber trotzdem professionell zu Ihrem Führerschein zu verhelfen.
Auf unseren Internetseiten erhalten Sie vorab schon einmal ein paar Informationen rund um den Führerschein, unsere Fahrschule und regelmäßige News aus dem Kfz-Bereich.
Natürlich können Sie auch persönlich bei uns vorbeikommen, wir freuen uns über Ihren Besuch.

Anschrift

StraßeJakobstraße 3A
PLZ, Ort92431 Neunburg vorm Wald
Koordinaten49.3489,12.3814
KFZ-Navigation49.3489,12.3814

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag18:00 - 18:45
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitag17:15 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Der Unterricht erfolgt jeweils Montag 18:45 bis 20:15 Uhr und Freitag 18:00 bis 19:30 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterBegleitetes Fahren mit 17, Fahrlehrer, Klasse A, Klasse A1: Leichtkrafträder, Klasse A2: Krafträder bis 35KW, Klasse AM: Kleinkrafträder, Klasse B96, Klasse BE: PKW mit Anhänger, Klasse B: Personenkraftwagen, Klasse C1E: leichte LKW 7, 5to, Klasse C1: leichtere LKW, Klasse CE: schwere Lastzüge, Klasse C: schwere LKW, Klasse D1E: kleinere Busse mit Anhänger, Klasse D1: kleinere Busse, Klasse D: Busse, Klasse DE: Busse mit Anhänger, Klasse L, Klasse T: Zugmaschinen, Prüfbescheinigung für Mofas
DienstleistungenBegleitetes Fahren mit 17, Klasse A, Klasse A1: Leichtkrafträder, Klasse A2: Krafträder bis 35KW, Klasse AM: Kleinkrafträder, Klasse B96, Klasse BE: PKW mit Anhänger, Klasse B: Personenkraftwagen, Klasse C1E: leichte LKW 7, 5to, Klasse C1: leichtere LKW, Klasse CE: schwere Lastzüge, Klasse C: schwere LKW, Klasse D1E: kleinere Busse mit Anhänger, Klasse D1: kleinere Busse, Klasse D: Busse, Klasse DE: Busse mit Anhänger, Klasse L, Klasse T: Zugmaschinen, Prüfbescheinigung für Mofas

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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