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Lohnsteuerhilfe Tegel (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Stener Berg 61, 13125 Berlin
Telefon:03094633251
Fax:03094633252
E-Mail:torsten.lehmann@vlh.de
Anschrift:Landsberger Allee 394, 12681 Berlin
Telefon:01781685733
E-Mail:kerstin.krupin@vlh.de
Anschrift:Moltkestr. 42, 12203 Berlin
Telefon:03084107660
Fax:03084107670
E-Mail:andreas.kugler@vlh.de
Anschrift:Stubenrauchstr. 5, 12203 Berlin
Telefon:03065007474
Fax:03085970778
E-Mail:katja.paesler@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 82, 16341 Panketal
Telefon:03094418522
E-Mail:franziska.wobith@vlh.de
Anschrift:03322 206112, 14612 Falkensee
Telefon:03322206112
Fax:03322206112
E-Mail:elke.gasch@vlh.de
Anschrift:Am Tierpark 31a, 10315 Berlin
Telefon:03051009810
Fax:03051009811
E-Mail:kristin.lehmann@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 08:00-15:30 u. Fr. 08:00-14:00
Anschrift:Märkische Allee 78, 12681 Berlin
Telefon:03054782098
E-Mail:helga.schramm@vlh.de
(0)
bbh Lohnsteuerhilfe
15.92 km von Tegel
Anschrift:Randowstr. 14, 16341 Panketal
Telefon:03092901010
Fax:03093028280
E-Mail:k.dickhoff@bbh-lohnsteuerhilfe.de
Sprechzeiten:Nach Vereinbarung, Hausbesuche möglich
Öffnungs­zeiten:Nach Vereinbarung
Anschrift:Fichtestr. 10, 16356 Ahrensfelde
Telefon:0309354417
E-Mail:christine.hoenow@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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