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Lohnsteuerhilfe Hakenfelde (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ameisenbärweg 5, 16727 Oberkrämer
Telefon:03304251685
Fax:03304251685
E-Mail:manuela.wilhelm@vlh.de
Anschrift:Sandweg 3, 16767 Leegebruch
Telefon:03304818766
E-Mail:manuela.scholz@vlh.de
Anschrift:Dolziger Str. 23, 10247 Berlin
Telefon:03051068769
E-Mail:hans.otto@vlh.de
Anschrift:Birkenstr. 2A, 14641 Wustermark
Telefon:033234247200
Fax:033234247201
E-Mail:achim.reusch@steuerverbund.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung.
Anschrift:Pettenkoferstr. 16-18, 10247 Berlin
Telefon:03031957029
E-Mail:michael.waehlisch@vlh.de
Anschrift:Vehlefanzer Str. 19, 16727 Oberkrämer
Telefon:03304251964
Fax:03304251964
E-Mail:uta.garnitz@vlh.de
Anschrift:Jenaer Str. 35, 16515 Oranienburg
Telefon:03301205226
Fax:03301206016
E-Mail:reinhard.grassnick@vlh.de
Anschrift:Orville-Wright-Str. 2b, 14469 Potsdam
Telefon:03312803247
E-Mail:heike.uhrig@vlh.de
Anschrift:Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam
Telefon:033158246463
E-Mail:monika.letzel@vlh.de
Anschrift:Schottstr. 40, 10365 Berlin
Telefon:03055487985
E-Mail:doris.krafczyk@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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