Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in Brandenburg an der Havel

Steinstraße 61, 14776 Brandenburg an der Havel

Telefon:+49 3381 / 2082 - 400
Fax:+49 3381 / 2082 - 190

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Staatsanwaltschaft FAQ Top 3 Fragen

In welchem Verhältnis steht die Staatsanwaltschaft zu Gerichten?
Was macht die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde?
Was für eine Aufgabe hat die Staatsanwaltschaft?
Weitere Fragen

Staatsanwaltschaft Brandenburg an der Havel: Informationen zu Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in Brandenburg an der Havel. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in Brandenburg an der Havel können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Staatsanwaltschaft Lexikon

Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig. Auch als Anklagebehörde bekannt, bildet die Staatsanwaltschaft einen wichtigen Teil der Rechtspflege.

Aufgaben der Staatsanwaltschaften

Grundlegend leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren, ist für die Anklageerhebung beim Strafgericht, die Anklagevertretung sowie z. T. für die Strafvollstreckung zuständig.

Ermittlungsverfahren

Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft belastende und entlastende Umstände bzw. Aspekte für das Gericht, die für die Bestimmung von Rechtsfolgen einer Tat notwendig sind.

Strafverfolgungsbehörden

Staatsanwaltschaften besitzen kaum eigene Organe, um Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Daher ist die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei) angewiesen.

Geschichte der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft geht geschichtlich auf das mittelalterliche Inquisitionsverfahren zurück. In Frankreich waren Staatsanwälte als fiskalische Beamte für die Strafverfolgung zuständig. In Deutschland wurden erst im frühen 19. Jahrhundert Staatsanwaltschaften eingesetzt.

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