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Lohnsteuerhilfe Drahnsdorf (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ruhlander Str. 126h, 01987 Schwarzheide
Telefon:03575296403
E-Mail:sieglinde.schoene@vlh.de
Anschrift:Großenhainer Str. 29, 01968 Senftenberg
Telefon:03573369153
E-Mail:birgit.janke@vlh.de
Anschrift:Fasanenstr. 35b, 12526 Berlin
Telefon:03062900106
Fax:032222445123
E-Mail:doerte.kuring@vlh.de
Anschrift:Wolschinkastr. 16, 01968 Senftenberg
Telefon:03573661649
Fax:03573147521
E-Mail:katrin.dupski@vlh.de
Anschrift:Am Brückenkopf 23, 04932 Röderland
Telefon:03533519989
E-Mail:ulrike.kleiner@vlh.de
Anschrift:Schönefelder Weg 1, 12529 Schönefeld
Telefon:03379447629
Fax:03379447629
E-Mail:sabine.henck@vlh.de
Anschrift:Am Wiesengrund 2, 01945 Ruhland
Telefon:035752509020
Fax:03575215907
E-Mail:ulrike.wiegand@vlh.de
Anschrift:Burxdorfer Str. 7, 04895 Brottewitz
Telefon:03534270727
Fax:035342879900
E-Mail:ute.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:033200 82646, 14558 Nuthetal
Telefon:03320082646
Fax:03320085635
E-Mail:petra.fritzsche@vlh.de
Anschrift:Konrad-Wolf-Allee 1-3, 14480 Potsdam
Telefon:03316260029
Fax:0331625441
E-Mail:simone.mueller@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Drahnsdorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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