Telefon: | 035475 863-62 |
Fax: | 035475 863-78 |
E-Mail: | amt@lieberose-oberspreewald.de |
Öffnungszeiten: | Di 8:30-11:30 Uhr und 14-18 Uhr Do 8:30-11:30 Uhr und 14-16 Uhr |
Sie benötigen ein Antragsformular für Kindergeld von der Familienkasse in Jamlitz? Um Ihnen die Kontaktaufnahme zur Familienkasse zu erleichtern, finden Sie hier Informationen wie die Anschrift, Email und Telefon.
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Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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