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Lohnsteuerhilfe Schönefeld (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Märkische Allee 78, 12681 Berlin
Telefon:03054782098
E-Mail:helga.schramm@vlh.de
Anschrift:Moltkestr. 42, 12203 Berlin
Telefon:03084107660
Fax:03084107670
E-Mail:andreas.kugler@vlh.de
Anschrift:Pfalzgrafenweg 5, 12623 Berlin
Telefon:03050173740
Fax:03050173741
E-Mail:christine.hakendahl@vlh.de
Anschrift:Stubenrauchstr. 5, 12203 Berlin
Telefon:03065007474
Fax:03085970778
E-Mail:katja.paesler@vlh.de
Anschrift:Bahnstraße, 14, 16356 Ahrensfelde
Telefon:03053019601
Fax:03053019602
E-Mail:sylvia.berger@vlh.de
Anschrift:Rotdornstr. 8, 12161 Berlin
Telefon:03022193335
Fax:03022194082
E-Mail:kerstin.witt@vlh.de
Anschrift:Gritznerstr. 14, 12163 Berlin
Telefon:03082704388
Fax:03089746433
E-Mail:tilman.schneider@vlh.de
Anschrift:Storkower Str. 158, 10407 Berlin
Telefon:0304254235
Fax:03042802644
E-Mail:marlies.spargen@vlh.de
Anschrift:Landsberger Allee 394, 12681 Berlin
Telefon:01781685733
E-Mail:kerstin.krupin@vlh.de
Anschrift:Plauener Str. 71, 13055 Berlin
Telefon:03089632401
Fax:03338372995
E-Mail:katharina.vonkiedrowski@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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