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Lohnsteuerhilfe Lichterfeld-Schacksfeld (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lauchhammerstr. 42, 04910 Elsterwerda
Telefon:035332875
E-Mail:werner.mittag@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 17a, 04910 Elsterwerda
Telefon:035338192380
Fax:035335190135
E-Mail:madlen.binder@vlh.de
Anschrift:Elsterwerdaer Str. 10, 01990 Kleinkmehlen
Telefon:03575550298
Fax:03575555470
E-Mail:ingetraud.hahn@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Str. 4, 03103 Neupetershain
Telefon:035751275098
E-Mail:antje.kotzur@vlh.de
Anschrift:Bischdorfer Chausseestr. 10, 03222 Lübbenau
Telefon:035428716800
Fax:03542403342
E-Mail:ina.krause@vlh.de
Anschrift:Puschkinstr. 26c, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:03534110960
E-Mail:cornelia.neudeck@vlh.de
Anschrift:Genossenschaftsstr. 15, 03253 Buchhain
Telefon:035327314
Fax:035327314
E-Mail:peter.uthmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Lauta (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
27.61 km von Lichterfeld-Schacksfeld
Anschrift:Schleswig-Holstein-Str. 27, 02991 Lauta
Telefon:03572231411
Fax:03572231910
E-Mail:michael.ueberscher@vlh.de
Anschrift:Wehrhainer Lindenstr. 2, 04936 Schlieben
Telefon:03536189845
E-Mail:jens-uwe.drasdo@vlh.de
Anschrift:Am Brückenkopf 23, 04932 Röderland
Telefon:03533519989
E-Mail:ulrike.kleiner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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