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Lohnsteuerhilfe Großkmehlen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Puschkinstr. 26c, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:03534110960
E-Mail:cornelia.neudeck@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 6, 01468 Moritzburg
Telefon:03514798855
Fax:03518628823
E-Mail:michael.uhlendorf@vlh.de
Sprechzeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
Anschrift:Geschwister-Scholl-Str. 2, 01109 Dresden
Telefon:03518808227
E-Mail:simone.goerner@vlh.de
Anschrift:Mühlweg 14, 01920 Haselbachtal
Telefon:0357871037
E-Mail:kerstin.heinrich@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 21, 01454 Liegau-Augustusbad
Telefon:035284160611
E-Mail:ursula.zimmermann@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 01640 Coswig
Telefon:01734483193
E-Mail:barbara.hahnel@vlh.de
Anschrift:Konsumring 11, 01896 Pulsnitz
Telefon:03595571963
E-Mail:simone.schmidt_km@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 29, 01983 Großräschen
Telefon:035753269858
E-Mail:ilona.rauch@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 53, 01640 Coswig
Telefon:035235357873
Fax:035235357874
E-Mail:heike.jahn@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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