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Lohnsteuerhilfe Beeskow (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033638 4594, 15562 Rüdersdorf
Telefon:0336384594
Fax:0336384310
E-Mail:manuela.kuban@vlh.de
Anschrift:Am Turm 14, 03046 Cottbus
Telefon:0355538455
E-Mail:andreas.nagel.cb@vlh.de
Anschrift:033434 71389, 15378 Hennickendorf
Telefon:03343471389
Fax:03343445837
E-Mail:katrin.bauer@vlh.de
Anschrift:Str. der Jugend 114, 03046 Cottbus
Telefon:03554949485
Fax:03554949487
E-Mail:birgit.kuhla.cb@vlh.de
Anschrift:Kastanienring 3c, 03099 Kolkwitz-Glinzig
Telefon:03560441106
Fax:03560441539
E-Mail:klaus-dieter.schroede@vlh.de
Anschrift:03544 2528, 15926 Luckau
Telefon:035442528
Fax:03544508948
E-Mail:siegfried.mache@vlh.de
Anschrift:035439 326, 15926 Luckau
Telefon:035439326
E-Mail:birgit.sontowski@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Mann-Str. 12, 03050 Cottbus
Telefon:0355525941
Fax:0355525943
E-Mail:hartmut.hoentzsch@vlh.de
Anschrift:Kantstr. 75, 03050 Cottbus
Telefon:0355522208
Fax:0355540968
E-Mail:norbert.heideklang@vlh.de
Anschrift:Mloder Str. 19, 03205 Calau
Telefon:03541803141
E-Mail:christina.kschischow@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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