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Lohnsteuerhilfe Fehrbellin (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:03322 4019861, 14612 Falkensee
Telefon:033224019861
E-Mail:anita.thiel@vlh.de
Anschrift:03322 206112, 14612 Falkensee
Telefon:03322206112
Fax:03322206112
E-Mail:elke.gasch@vlh.de
Anschrift:Speyerer Str. 1, 16515 Oranienburg
Telefon:03301429450
Fax:03301537352
E-Mail:andre.altenkirch@vlh.de
Anschrift:Neuendorfstr. 15b, 16761 Hennigsdorf
Telefon:033025497649
Fax:033025497649
E-Mail:manuela.scholz@vlh.de
Anschrift:Bonner Str. 11, 16515 Oranienburg
Telefon:03301532590
E-Mail:carsten.schnitzer@vlh.de
Anschrift:033875 30201, 14728 Rhinow
Telefon:03387530201
E-Mail:astra.knobloch@vlh.de
Anschrift:033233 82014, 14669 Ketzin
Telefon:03323382014
E-Mail:detlef.sohlau@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Zille-Str. 10, 16540 Hohen Neuendorf
Telefon:03303408353
Fax:03303504614
E-Mail:elke.schmoldt@vlh.de
Anschrift:Maxim-Gorki-Str. 57, 16866 Kyritz
Telefon:033971866410
Fax:033971866411
E-Mail:baerbel.oschmann@vlh.de
Anschrift:Wegscheider Str. 11, 13587 Berlin
Telefon:03301205226
E-Mail:reinhard.grassnick@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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