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Lohnsteuerhilfe Buckautal (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:03382 701306, 14797 Kloster Lehnin
Telefon:03382701306
Fax:03382704256
E-Mail:dirk.jeran@vlh.de
Anschrift:Ihle-Anger 34b, 39288 Burg
Telefon:039219769979
E-Mail:werner.schmidt@vlh.de
Anschrift:Bruchstr. 8, 39288 Burg
Telefon:03921985551
Fax:03921729401
E-Mail:heinz.dorst@vlh.de
Anschrift:033834 50296, 14798 Havelsee
Telefon:03383450296
Fax:03383440210
E-Mail:katrein.meissner@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 39288 Burg
Telefon:039213926591
Fax:039213926591
E-Mail:selina.foerster@vlh.de
Anschrift:Kastanienallee 8, 39261 Zerbst
Telefon:03923714924
Fax:03923714932
E-Mail:ursula.benke@vlh.de
Anschrift:Sandenden 1, 39261 Zerbst
Telefon:03923485343
Fax:03923485345
E-Mail:klaus-dieter.abt@vlh.de
Anschrift:Am Berliner Ring 1, 14542 Werder OT Derwitz
Telefon:033207219880
E-Mail:susann.zimmermann@vlh.de
Anschrift:Dobiener Feldstr. 13, 06889 Lutherstadt-Wittenberg
Telefon:03491667485
E-Mail:romana.fritsche@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 15, 39249 Barby
Telefon:03929828205
E-Mail:sylvia.heise@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Buckautal? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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