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Lohnsteuerhilfe Michendorf (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wilhelmstr. 163, 13595 Berlin
Telefon:03035105567
Fax:03035105568
E-Mail:viola.blenkle@vlh.de
Anschrift:03371 615979, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371615979
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:Holsteinische Str. 14/15, 10717 Berlin
Telefon:03034503838
E-Mail:evelyn.huba@vlh.de
Anschrift:Hohenzollerndamm 194/195, 10717 Berlin
Telefon:03045803412
E-Mail:sabine.biesoldt@vlh.de
Anschrift:033234 88920, 14641 Wustermark
Telefon:03323488920
Fax:03323460085
E-Mail:annett.oehlschlaeger@vlh.de
Anschrift:Bundesallee 212, 10719 Berlin
Telefon:03023627565
Fax:03023627145
E-Mail:rosemarie.adsan@vlh.de
Anschrift:033748 215398, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:033748215398
E-Mail:vivien.stolze-lange@vlh.de
Anschrift:033748 12709, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:03374812709
Fax:03374812709
E-Mail:elke.lucke@vlh.de
Anschrift:Schönefelder Weg 1, 12529 Schönefeld
Telefon:03379447629
Fax:03379447629
E-Mail:sabine.henck@vlh.de
Anschrift:Hochkirchstr. 8/3, 10829 Berlin
Telefon:0307869683
E-Mail:marianne.tatje@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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