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Lohnsteuerhilfe Teltow (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Vinetaplatz 9, 13355 Berlin
Telefon:03046068223
E-Mail:ralf.mechsner@vlh.de
Anschrift:Schachtelhalmweg 56a, 12524 Berlin
Telefon:03081829693
Fax:03067805023
E-Mail:elfi.herrmann@vlh.de
Anschrift:033209 84974, 14548 Schwielowsee
Telefon:03320984974
Fax:03320984975
E-Mail:joerg.seewald@vlh.de
Anschrift:Wegscheider Str. 11, 13587 Berlin
Telefon:03301205226
E-Mail:reinhard.grassnick@vlh.de
Anschrift:Dolziger Str. 23, 10247 Berlin
Telefon:03051068769
E-Mail:hans.otto@vlh.de
Anschrift:Pettenkoferstr. 16-18, 10247 Berlin
Telefon:03031957029
E-Mail:michael.waehlisch@vlh.de
Anschrift:033731 10935, 14959 Löwendorf
Telefon:03373110935
Fax:03373113377
E-Mail:anett.milius@vlh.de
Anschrift:Marksburgstr. 9, 10318 Berlin
Telefon:03095609759
E-Mail:barbara.kistner@vlh.de
Anschrift:Walderseestr. 22, 13407 Berlin
Telefon:015253497624
E-Mail:manuela.wilhelm@vlh.de
Anschrift:Storkower Str. 158, 10407 Berlin
Telefon:0304254235
Fax:03042802644
E-Mail:marlies.spargen@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Teltow? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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