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Lohnsteuerhilfe Niederer Fläming (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Eilenburger Str. 8, 04860 Torgau
Telefon:034217739577
Fax:03421704164
E-Mail:diana.krause@vlh.de
Anschrift:033200 82646, 14558 Nuthetal
Telefon:03320082646
Fax:03320085635
E-Mail:petra.fritzsche@vlh.de
Anschrift:Hellernring 13, 04861 Torgau
Telefon:01716913796
Fax:03421718018
E-Mail:reinhard.dehmel@vlh.de
Anschrift:Puschkinstr. 26c, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:03534110960
E-Mail:cornelia.neudeck@vlh.de
Anschrift:Am Pflückuffer Wald 47, 04860 Torgau
Telefon:03421902253
Fax:03421717815
E-Mail:udo.weiss@vlh.de
Anschrift:03379 371323, 15827 Blankenfelde-Mahlow
Telefon:03379371323
Fax:03379979642
E-Mail:friedrun.sass@vlh.de
Anschrift:Friedersdorfer Str. 7, 03238 Rückersdorf
Telefon:035325239
Fax:035325239
E-Mail:heike.toepfer@vlh.de
Anschrift:033209 84974, 14548 Schwielowsee
Telefon:03320984974
Fax:03320984975
E-Mail:joerg.seewald@vlh.de
Anschrift:Konrad-Wolf-Allee 1-3, 14480 Potsdam
Telefon:03316260029
Fax:0331625441
E-Mail:simone.mueller@vlh.de
Anschrift:In den Neuen Höfen 6, 14480 Potsdam
Telefon:0331616510
Fax:03312909258
E-Mail:michael.reisch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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