Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Prenzlauer Str. 27, 17291 Oberuckersee |
Telefon: | 039863533 |
Anschrift: | Dorfstr. 68, 16248 Parsteinsee |
Telefon: | 033365206 |
Anschrift: | Nebenstr. 39, 16307 Gartz (Oder) |
Telefon: | 033332589 |
Anschrift: | Wittorfer Straße 130 a - c, 24539 Neumünster |
Telefon: | 04321970390 |
E-Mail: | kinderkrippe@neue-arbeit-region-kern.de |
Anschrift: | Kirchstr. 16, 16247 Ziethen |
Telefon: | 033364203 |
Anschrift: | Schmölln Dorfstr. 69a, 17291 Randowtal |
Telefon: | 0398622224 |
Anschrift: | Goethestr. 59, 17291 Prenzlau |
E-Mail: | info@kinderstuebchen-prenzlau.de |
Anschrift: | Vicelinstraße 6, 24534 Neumünster |
Telefon: | 0432143282 |
E-Mail: | krippe@diakonie-altholstein.de |
Anschrift: | Hufelandstr. 10, 3050 Cottbus |
Anschrift: | Fischerstr. 22, 16248 Lunow-Stolzenhagen |
Telefon: | 033365663 |
Grünow liegt unmittelbar östlich von Prenzlau in einem Grundmoränengebiet am Grünower See. Besichtigt werden sollten unter anderem der Schafstall am Grünower See und die frühgotische Feldsteinkirche in...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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