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Kann man als ausländischer Studierender einen Bildungskredit beantragen? Ähnlich wie die Ausbildungsförderung, allgemein Bafög genannt, kann man normalerweise unter bestimmten Voraussetzungen als ausländischer Auszubildender auch den Bildungskredit als Förderungsmöglichkeit nutzen. Im Allgemeinen können ausländische Studierende dann als förderungsberechtigt angesehen werden, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, geduldet oder auch heimatlos sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. Auch für EWR-Bürger oder Unionsbürger wird die Förderung mittels Bildungskredit normalerweise ermöglicht. Es ist allgemein anzuraten, dass man sich bei Staatsangehörigkeitsfragen bei der Ausbildungsförderung mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (z. B. Studentenwerk) in Verbindung setzt.