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Bafögamt - Häufige Fragen

Kriege ich den Kinderbetreuungszuschlag auch, wenn ich andere Leistungen erhalte?

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Die pauschale Erhöhung des Bedarfssatzes um 113 Euro für das erste Kind bzw. 85 Euro für das zweite Kind entfällt grundsätzlich nicht, wenn andere Leistungen parallel bezogen werden. Wer also Zahlungen nach dem Bundeselterngeldgesetz erhält oder andere Sozialleistungen in Anspruch nimmt, kann trotzdem - insofern die hier notwendigen Voraussetzungen vorliegen - den Kinderbetreuungszuschlag bekommen.

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