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Bafögamt - Häufige Fragen

Was bedeutet die Freistellung von der Rückzahlungspflicht?

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Wer während seines Studiums bzw. während seiner Ausbildung Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Anspruch genommen hat, erhält einige Jahre nach Ausbildungsende vom Bundesverwaltungsamt einen Feststellungsbescheid über die Rückzahlung des erhaltenen Darlehens. Auf Antrag kann bei der Behörde eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht erwirkt werden, wenn ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschritten wird. Für eine teilweise oder vollständige Freistellung sind die entsprechenden Nachweise beim BVA einzureichen bzw. auch die Mitteilungspflichten zu erfüllen.

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