| Was für Handelsmessgeräte werden durch das Eichamt geprüft?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Im Handel sind zahlreiche Arten und Einsatzgebiete von eichpflichtigen Messgeräten zu finden. Beispielsweise zählen die Zapfsäulen an Tankstellen oder auch die Durchflusszähler der Heizöltankwagen beim Mineralölverkauf als wichtige Einsatzgebiete des Eichamtes. Auch Bier- und Weinfässer gilt es regelmäßig zu überprüfen. Nicht zuletzt sind Längenmaße, Gewichte und Waagen (z. B. im Supermarkt, Baumarkt) der allgemeinen Eichpflicht unterworfen. Neben den Messgeräten im Handel kümmert sich das Eichamt normalerweise auch um entsprechende Geräte in der Energieversorgung oder im Straßenverkehr.