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Eichamt - Häufige Fragen

Was genau steht in der Fertigpackungsverordnung?

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Wenn Waren verkauft werden, die in Abwesenheit des Kunden abgepackt und verschlossen wurden, so muss es natürlich gewisse Vorschriften und Regelungen zum Inhalt dieser Fertigpackungen geben. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Eichämtern bzw. den Eichbehörden in Deutschland durch regelmäßige Kontrolle bzw. Überwachung und Eichung der entsprechenden Messgeräte sichergestellt. Die Fertigpackungsverordnung regelt zum Beispiel, welche Kennzeichnungen zum Hersteller oder zur Füllmenge eine Ware enthalten muss bzw., welche Vorschriften hinsichtlich der Füllmengengenauigkeit einzuhalten sind. 

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