ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Eichamt - Häufige Fragen

Wie kann ich sicherstellen, dass beim Gaszähler bzw. Stromzähler richtige Werte angezeigt werden?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Bei bestimmten Geräten besteht in Deutschland – Grundlage bildet hierfür das Gesetz über das Mess- und Eichwesen – eine Eichpflicht, was bedeutet, dass ihre Funktionsfähigkeit einer regelmäßigen Prüfung und Überwachung unterliegt. Dies betrifft insbesondere Elektrizitätszähler, Wärmezähler, Wasserzähler und Gaszähler. Die notwendigen Messungen werden durch das Eichamt bzw. die Eichbehörde vorgenommen. Zeigt ein solches Messgerät trotz der Eichung falsche Ergebnisse an, kann man sich mit der betreffenden Beanstandung an das jeweils zuständige Amt wenden. 

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren