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Die Fehlertoleranz eines technischen Systems beschreibt seine Möglichkeiten, auch bei Fehlern die Funktionsweise aufrechterhalten zu können. In der deutschen Eichordnung, welche ursprünglich 1911 gefasst wurde, sind unter anderem die zulässigen Fehlertoleranzen von Messgeräten und Angaben zu ihrer Wartung zu finden. Teil der Eichordnung sind zahlreiche Anlagen, die sich unter anderem mit jenen Fehlertoleranzen befassen. So werden zum Beispiel in Teil 6, § 33 Fehlergrenzen der Eichung thematisiert.