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Familienkasse - Häufige Fragen

Ich habe eine Gehaltserhöhung bekommen und beziehe Kinderzuschlag. Ist das der Familienkasse mitzuteilen?

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Die Familienkasse ist als Sozialleistungsträger über alle relevanten Änderungen hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu informieren. Wenn sich entsprechende Veränderungen in der Lebenssituation ergeben, ist dies normalerweise unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Beispielsweise ist der Familienkasse zu berichten, wenn das Kind ein erstes Einkommen/ Vermögen erzielt, sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers oder des Lebenspartners ändern oder wenn die Zahl der Haushaltsmitglieder sich verändert hat. Nicht zuletzt spielen für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kinderzuschlag-Beziehenden etwaige Miet- und Nebenkosten eine wichtige Rolle.

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