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Als eine Form des Friedhofs stellt der Kommunalfriedhof einen Bestattungsort dar, welcher einen öffentlichen Träger (Stadt, Gemeinde, Ortschaft) besitzt. Insofern befindet sich ein kommunaler Friedhof normalerweise nicht im kirchlichen Gemeindebesitz. Insbesondere bei kleineren Gemeinden ist es durchaus möglich, dass sich im Gemeindegebiet kein Friedhof in der Hand der Kommune befindet. Mitunter kann sich stattdessen auch nur ein kirchlicher Friedhof im Gebiet der Kommune befinden. In solchen Fällen ist meist zudem keine kommunale Friedhofsverwaltung oder Behörde für das Bestattungswesen eingerichtet. Man bezeichnet die Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft oft auch als Kirchhof.