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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Ist die Bestattungspflicht mit dem Erbrecht verbunden?

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Die Bestattungspflicht ist regelmäßig detailliert im jeweiligen Landesbestattungsgesetz definiert. Grundlegend ist aber nicht von einer engen Verbindung zum Erbrecht auszugehen. Die Bestattungspflicht besteht im Allgemeinen für die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person, deren Rangfolge meist aus dem Landesgesetz hervorgeht. Dass die Bestattungspflicht unabhängig vom Erbrecht anzusehen ist, begründet auch, dass ein Erbe nicht das alleinige Bestimmungsrecht über die Bestattungsart trägt. In einigen Bundesländern wird jedoch das Erbrecht zur Konkretisierung der Bestattungsverpflichtung durch die Familienangehörigen hinzugezogen. Man kann sich über die Details der Bestattungspflicht meist beim zuständigen Friedhofsamt, Amt für Bestattungswesen oder Standesamt informieren.

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