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Vielerorts zählt die Apothekenaufsicht zu den Aufgabenschwerpunkten der Gesundheitsbehörden. Dieser Tätigkeitsbereich wird entsprechend dem Arzneimittelgesetz vorgenommen. Die Gesundheitsämter sind im Rahmen der Überwachung des Einzelhandels nach dem Arzneimittelgesetz regelmäßig dazu angehalten, diejenigen Unternehmen zu beaufsichtigen und zu überwachen, welche Arzneimittel verkaufen. Dies sind in erster Linie Apotheken, aber auch Drogeriemärkte oder Fitnessstudios. Im Rahmen der Apothekenaufsicht bzw. der Überwachung des Einzelhandels nach dem Arzneimittelgesetz werden beispielsweise der ordnungsgemäße Personaleinsatz, die Lagerung sowie die Bevorratung der Arzneimittel überprüft. Nicht zuletzt müssen die Betriebsräume über die entsprechende hygienische Beschaffenheit verfügen.