ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Ist das Gesundheitsamt für die Betäubungsmittelüberwachung zuständig?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Im Regelfall zählt die Überwachung von Arzneimitteln, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, zu den ständigen Aufgaben des Gesundheitsamtes. Nicht zuletzt untersteht die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Bei Auslandsreisen – sowohl in Länder des Schengener Abkommens als auch in andere Staaten – ist eine ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung des jeweiligen Betäubungsmittels im Regelfall durch das Gesundheitsamt zu beglaubigen. Mitunter kann eine solche Beglaubigung durch das Gesundheitsamt mit Gebühren verbunden sein.

Antwort bewerten:
(1)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren