ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Was ist die Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Bei der Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz handelt es sich um eine Gesundheitsinformation bzw. eine Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln. Diese Bescheinigung ist in Berufen dringend erforderlich, in denen man in Kontakt mit Lebensmitteln kommt. Ausgestellt wird diese Bescheinigung in der Regel von der Gesundheitsbehörde, also im zuständigen Gesundheitsamt, oder bei zugelassenen Ärzten. 

Die Gesundheitsbelehrung ersetzt seit 2001 den Gesundheitspass bzw. das Gesundheitszeugnis.  

Antwort bewerten:
(17)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren