ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was ist beim Beantragen der Spielhallenerlaubnis zu beachten?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Antrag auf eine Spielhallenerlaubnis kann von einer natürlichen oder einer juristischen Person gestellt werden. Jede Errichtung einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig, weswegen man sich direkt im Rahmen des Aufbaus einer Spielhalle mit dem zuständigen Gewerbeamt in Verbindung setzen sollte. Bei der Antragstellung fallen Gebühren an, welche man ebenso bei seiner Behörde für Gewerbeangelegenheiten im Vorfeld erfragen kann. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind regeläßig auch Unterlagen oder Nachweise für die Spielhallenerlaubnis erforderlich. Zumeist werden das polizeiliche Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt sowie Pläne und Mietvertrag der Spielhallenräumlichkeiten gefordert. Es ist gängig, ähnliche Unterlagen wie bei einer Gaststättenkonzession vorzulegen. Falls auch Alkohol in der Spielhalle ausgeschenkt werden soll, ist ohnehin eine Gaststättenkonzession (Schankerlaubnis) zu beantragen.

Antwort bewerten:
(5)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren