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Unter dem Begriff Naturschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Erhaltung und der Wiederherstellung von Natur dienen. Das Gartenbauamt bzw. Grünflächenamt trägt insofern dazu bei, als dass durch die Arbeit der Behörden die Pflanzenvielfalt in öffentlichen Parkanlagen, auf Grünflächen oder Sportstätten erhalten und gepflegt wird. Darüber hinaus werden auch Neupflanzungen/ Ersatzpflanzungen vorgenommen und damit landschaftsplanerische Aspekte erfüllt.