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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Ich möchte einen Brunnen in meinem Garten bauen. Muss ich mich hierfür an das Grünflächenamt oder an das Umweltamt wenden?

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Vielerorts fällt der Betrieb von Brunnenanlagen in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes. Allerdings betrifft dies lediglich Brunnen auf öffentlichen Plätzen, nicht aber Brunnenanlagen auf privaten Grundstücken. Insofern ist normalerweise bei der Absicht eines Brunnenbaus im heimischen Garten das Umweltamt zurate zu ziehen. Da man mit dem Bau eines Brunnens im Regelfall beabsichtigt, Grundwasser für die Bewässerung von Gartenflächen zu entnehmen, ist hier in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis obligatorisch. Für nähere Informationen zu Gartenbrunnen sowie zu wasserrechtlichen Fragen kann man sich an das zuständige Umweltamt wenden.

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