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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Sind Gartenbauämter auch für das Friedhofswesen zuständig?

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Grundsätzlich kommt das auf die Verwaltungsstruktur der jeweiligen Gemeinde oder Stadt an. Es gibt aber eine Reihe von Regionen und Orten, in denen die Verwaltung und Pflege der Friedhöfe tatsächlich in den Zuständigkeitsbereich des Gartenbauamtes bzw. Grünflächenamtes fallen. Folgende Aufgabenbereiche können dazugehören:

  • Beratung zur Bestattungsform 
  • Bewirtschaftung des Friedhofs 
  • Information zu gesetzlichen Bestimmungen im Friedhofswesen 
  • Information zum Bestattungswesen
  • Sicherstellung des Friedhofsbetriebes (Antragsbearbeitung, Genehmigungen etc.) 
  • Saisonale Aufgaben wie Winterdienst, Pflege und Instandhaltung der Wege 
  • Unterhaltung historisch wertvoller Ehrengräber

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