| Sind Gartenbauämter auch für das Friedhofswesen zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundsätzlich kommt das auf die Verwaltungsstruktur der jeweiligen Gemeinde oder Stadt an. Es gibt aber eine Reihe von Regionen und Orten, in denen die Verwaltung und Pflege der Friedhöfe tatsächlich in den Zuständigkeitsbereich des Gartenbauamtes bzw. Grünflächenamtes fallen. Folgende Aufgabenbereiche können dazugehören:
- Beratung zur Bestattungsform
- Bewirtschaftung des Friedhofs
- Information zu gesetzlichen Bestimmungen im Friedhofswesen
- Information zum Bestattungswesen
- Sicherstellung des Friedhofsbetriebes (Antragsbearbeitung, Genehmigungen etc.)
- Saisonale Aufgaben wie Winterdienst, Pflege und Instandhaltung der Wege
- Unterhaltung historisch wertvoller Ehrengräber