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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Welche Behörde kann Auskunft über die Brunnenanlage in der Kommune geben?

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Im Grunde kommen für allgemeine Auskünfte über Brunnenanlagen insbesondere zwei Behörden als Ansprechpartner in Betracht, nämlich das Denkmalpflegeamt und das Grünflächenamt. Bei Brunnenanlagen handelt es sich nicht selten um historische Anlagen, welche Denkmalswert besitzen und dementsprechend besonderen Schutzes bedürfen. Daher sind Brunnen oft in entsprechenden Denkmalinventaren oder Denkmalregistern zu finden, welche man bei der jeweiligen Denkmalbehörde erfragen kann. Auch das Grünflächenamt kann als Ansprechpartner für Brunnenanlagen gelten. Da die Brunnen vielerorts vom Grünflächenamt betrieben und gepflegt werden, wird diese Behörde in der Regel Auskunft zu den jeweiligen Brunnenanlagen geben können.

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