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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Eintragung ins Grundbuch?

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In Deutschland obliegt die Führung von Grundbüchern (mit Ausnahme von Baden-Württemberg) den jeweiligen Grundbuchämtern bzw. Amtsgerichten. Sie verfügen über ein Verzeichnis aller Grundstücke in einem Gebiet nebst den dazugehörigen Rechtsverhältnissen. Eine Eintragung erfolgt dann, wenn sich die rechtlichen Verhältnisse für ein Grundstück ändern bzw. die Aufnahme in das Grundbuch-Register notwendig ist. 

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