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Der Begriff Umgangsrecht stammt aus dem Familienrecht und beschreibt allgemein den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit den Eltern(-teilen). Eng verknüpft ist das Umgangsrecht mit der elterlichen Sorge (Sorgerecht). Wenn die Eltern getrennt leben oder das Kind weder beim mütterlichen noch väterlichen Elternteil lebt, dann kommt das Umgangsrecht zum Tragen. Eine explizite Regelung zum Umgangsrecht wird zumeist von einem Gericht ausgesprochen, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Beratungen rund um das Thema Umgangsrecht leisten in der Regel die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts.