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Katasteramt - Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Abmarkung?

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Unter einer Abmarkung wird die rechtswirksame Kennzeichnung einer Grundstücksgrenze verstanden. Es handelt sich hierbei um einen Verwaltungsakt, der von so genannten Vermessungsbefugten durchgeführt wird – zumeist sind dies öffentlich bestellte Vermessungsingenieure der zuständigen Katasterämter bzw. Vermessungsämter.  Über entsprechende Grenzzeichen wird die Abmarkung zur örtlichen Kennzeichnung kenntlich gemacht.

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