| Welche Daten sind für die Bestellung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte notwendig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Häufig sind der Vermessungsbehörde gegenüber einige Angaben notwendig, um den gewünschten Auszug aus der Liegenschaftskarte korrekt geben zu können. In der Regel werden Daten zur Lage und/ oder zum Grundstück selbst nötig. Das bedeutet, dass man beispielsweise Ort/ Gemeinde, Straße und Hausnummer als Lagebezeichnung oder Ort/ Gemeinde, Flur und Flurstücknummer als Grundstücksdaten anzugeben hat. Da es regional natürlich Unterschiede geben kann, kann es ratsam sein, sich bei der jeweiligen Vermessungsbehörde über die erforderlichen Angaben oder Daten zu informieren, die für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte notwendig sind.