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Grundsätzlich dürfen nur diejenigen Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren, die die festgelegten Luftgrenzwerte im Hinblick auf Stickstoffoxid und Feinstaub einhalten. Solche Fahrzeuge sind entsprechend mit einer grünen oder gelben Plakette gekennzeichnet. Ab einer bestimmten Schadstoffgruppe sind Fahrzeuge in der Regel mit einer roten Plakette gekennzeichnet und dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Nähere Informationen erteilen bei entsprechender Zuständigkeit die Ordnungsämter oder KFZ-Zulassungsstellen der Städte und Gemeinden.