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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Ich habe festgestellt, dass jemand an meiner Straßenecke seinen Müll abgeladen hat. Kümmert sich das Ordnungsamt um so etwas?

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Das Ablagern von Müll gilt als Ordnungswidrigkeit und ist - je nach regionaler Zuständigkeit in den Bundesländern - in der Regel Sache des  Ordnungsamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörde werden insofern tätig, als dass sie eine Bestandsaufnahme vornehmen und für die Abfallbeseitigung sorgen. In vielen Kommunen ist inzwischen eigens für diese Thematik spezialisiertes Personal auf den öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs, das gegen illegale Müllsünder vorgeht. 

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