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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Muss ich einen Markt beim Ordnungsamt anmelden?

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Ja, ein Markt als öffentliche Veranstaltung ist anzumelden. Gleiches gilt auch für Messen und ähnliche Veranstaltungen. In der Regel übernimmt das Ordnungsamt die Marktverwaltung in einer Gemeinde, sodass man sich an diese Ordnungsbehörde wenden kann; unter Umständen sind aber auch andere Ämter hierfür zuständig. Das Ordnungsamt übernimmt aber zumeist  die Marktaufsicht und regelt oftmals, zum Beispiel bei Berliner Wochenmärkten, auch die Standvergabe und die Gebührenerhebung. Nähere Informationen zur Marktverwaltung und auch dazu, welche Unterlagen man für die Marktanmeldung benötigt, erhält man in der Regel beim Ordnungsamt. Am besten setzt man sich telefonisch mit der Ordnungsbehörde bzw. dem Amt der Allgemeinen Sicherheit in Verbindung.

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