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Patentamt - Häufige Fragen

Welche Angaben muss ich auf dem so genannten Akteneinsichtsantrag machen?

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Grundsätzlich genügt es, einen formlosen Antrag per Post oder per Fax (der elektronische Weg wird derzeit nicht anerkannt) an das Deutsche Patent- und Markenamt zu richten. Der Antrag wird dann entsprechend weitergeleitet. Anzugeben sind in jedem Fall das Aktenzeichen, Angaben zu Einsicht der Akten (z.B. Zusendung von Aktenteilen oder der vollständigen Akte, wobei hierfür regelmäßig Gebühren anfallen) sowie ein Vermerk zu benötigter Nichtpatentliteratur, insofern gewünscht. 

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