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Wenn man den Wohnort gewechselt und damit einen Umzug vollzogen hat, dann ist in der Regel eine Ummeldung notwendig. Dies geschieht normalerweise so, dass man den Wohnortwechsel in der neuen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigt. Die Ummeldung nimmt man insofern normalerweise beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt vor. Oft findet man diese Behörde beim Sitz der Kommunalverwaltung, also im Rathaus. Daher kann man sich fristgemäß nach dem Umzug in das Rathaus begeben, um dort beim Bürgeramt den Wohnortwechsel kenntlich zu machen.